DIE PRAXIS
ORGANISATORISCHES
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ORGANISATORISCHES
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BEHANDLUNGSVERTRAG
BEHANDLUNGS-VERTRAG
INFOS ZU DEN KRANKENKASSEN MODELLEN
INFOS ZU DEN KRANKENKASSEN-MODELLEN
GESETZLICH VERSICHERTE
Wenn Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung über z. B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Manuelle Lymphdrainage erhalten haben, dann rufen Sie uns bitte möglichst bald an. Wenn Sie als Kassenpatient zur ersten Behandlung kommen, darf Ihr Rezept nicht älter als 28 Tage sein!
Da wir eine reine Bestellpraxis sind entfallen lange Wartezeiten. Aus diesem Grund ist es wichtig, sehr pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Sollten Sie an einem fest vereinbarten Behandlungstermin verhindert sein, bitten wir bis 24 Stunden vorher um Mitteilung. Sonst müssen wir Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen. Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet die Behandlung in diesem Fall nicht. Zu Behandlungsbeginn ist es notwendig den „Behandlungsvertrag“ durchzulesen und durch Ihre Unterschrift zu akzeptieren.
Diesen bekommen Sie durch unsere Mitarbeiter am Empfang vor Behandlungsbeginn ausgehändigt. Entsprechend der kassenrechtlichen Vorgaben beinhaltet die bei uns geplante Therapiezeit, neben der verordneten physiotherapeutischen Leistung, auch die vorgeschriebene Dokumentation, Erstellung eines Behandlungsplans und Erstellen eines Therapieberichtes für den behandelnden Arzt, Vor-und Nachbereitung des Behandlungsraumes, sowie An- und Ausziehen. Die Behandlungszeit ist somit immer eine Bruttobehandlungszeit.
Handtücher brauchen Sie keine mitzubringen, diese stellen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
PRIVAT VERSICHERTE
Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Gestaltung der Privatpreise ist uns wichtig. Wie entstehen Privatpreise im Bereich der Physiotherapie? Es gibt keine Gebührenordnung für die physiotherapeutische Behandlung von Privatpatienten. Auch die Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) hat nichts mit der Regelung von physiotherapeutischen Preisen zu tun. Es gilt ausschließlich das BGB im Sinne des Dienstvertrages.
Für die Preisgestaltung werden die verbindlich geltenden Tarife der Ersatzkassen (VdeK) gemäß § 125 SGB V in Vereinbarung mit verschiedenen physiotherapeutischen Verbänden (IFK e.V. Bochum, VSK e.V. Berlin, VDB, ZVK, VPT) als Ausgangssatz herangezogen und mit einem Faktor multipliziert.
Zusätzlich bildet die Gebührenübersicht für Therapeuten (GebühTh) eine weitere Orientierung für Patienten und Therapeuten.
Die Bemessung der Preise für physiotherapeutische Maßnahmen hängt von diversen Bedingungen ab.
Dazu zählen:
- Qualifikation der Therapeuten
- Therapiedauer
- Berufserfahrung
- Spezialisierung
- konsequente Fort,- und Weiterbildung
- Serviceleistungen wie zusätzliches Personal für Administration, Bereitstellung Handtücher/Decken, Getränke, aktuelle Zeitschriften, Parkplätze Ausstattung, Räumlichkeiten
Der Berufsverband der Physiotherapeuten hat daher die Höhe der Privatpreise auf den 2,3 fachen Satz festgelegt. In unserer Praxis ist ein Faktor zwischen dem 1,3 fachen Satz und dem 1,7 fachen Satz- abhängig von dem jeweiligen Heilmittel- festgelegt.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat den 2,3 fachen Kassensatz als übliches Entgelt i.S.d. § 612 BGB bei physiotherapeutischer Behandlung von Privatpatienten bestätigt.
(Urteile des Landgerichtes Frankfurt am Main vom 16. Januar und 20. März 2002. Az: ZR 278/01 und Az: 2/1 S 124/01) sowie OLG Karlsruhe (AZ: 13 U 281/93).
Unser Satz liegt deutlich unter der Richtlinie des Berufsverbandes für Physiotherapeuten sowie dem vorgenanntem Urteil.
Die von uns für Sie zu erbringende Leistung wird in der Regel durch Ihre ärztliche Verordnung festgelegt.
Als Gegenleistung wird zwischen Ihnen und uns eine Vergütungsvereinbarung fixiert.
Das bedeutet, der Behandlungsvertrag wird ausschließlich zwischen Ihnen – als Patient – und uns – als Leistungserbringer – geschlossen, nicht etwa zwischen uns und dem privaten Versicherer. Da wir Ihre Versicherungsverhältnisse nicht kennen, vermögen wir auch keine Auskünfte zu der Erstattungspraxis Ihrer privaten Krankenversicherung zu geben.